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Der Neubau

blick nach osten mit mond und profilstangen

Blick vom achten Stock Richtung Bantiger auf Glockenturm und Profilstangen für das Alterszentrum.
In der Ferne grüsst der Mond. (Bild: bb.)

Das Ladenzentrum im Tscharnergut soll abgrissen werden. An seiner Stelle werden ein neues Ladenzentrum und ein Alterszentrum gebaut. Anfang September 2025 haben die Tscharnergut Immobilien AG TIAG (Bauherrin Ladenzentrum) und die Wohnbaugenossenschaft Fambau (Bauherrin Alterszentrum) einerseits die Quartierbewohner*innen und andererseits am QBB-Forum über das geplante Projekt an der Fellerstrasse 28 informiert.

Der Glockenturm ist wie ein Stück Heimat.
O.W.

Vom Bahnhof Bümpliz Nord her gibt es links einen Pavillon ähnlich wie bisher, rechts das Alterszentrum. Zwischen den beiden Gebäuden gibt es als Zugang von der Fellerstrasse zum Dorfplatz einen Aufgang mit Treppe und Lift. Im Pavillon kommt unten an der Fellerstrasse die Post rein, oben am Dorfplatz die Apotheke und der Denner. Die Tankstelle und die kleinen Läden wie der Kiosk usw. sowie das Restaurant "Nemrut" wird es nicht mehr geben. Damit fallen auch Treffpunkte für Menschen aus dem Quartier weg. Im Alterszentrum sind ein Bistro und ein Coiffeurgeschäft geplant.

Seit Ende Oktober sind die Profile für das Baugesuch aufgestellt. Das Baugesuch wurde noch nicht eingereicht (Stand 14.11.2025).

projektskizze nordfassade

So schaut das Alterszentrum auf den Dorfplatz. (Skizze: Fambau.)

Das Alterszentrum wird als sechsstöckiges Gebäude mit einer geschlossenen Nordfassade den Charakter und die Atmosphäre des Dorfplatzes mit dem Glockenturm als Wahrzeichen des Tscharnerguts stark beeinflussen.

Im Bauinventar der Stadt Bern sind die Häuser im Tscharnergut als erhaltenswert eingestuft, der Dorfplatz mit dem Glockenturm als schützenswert. Die Gebäude an der Fellerstrasse 28, wo das neue Ladenzentrum und das Alterszentrum geplant sind, sind weder als erhaltenswert noch als schützenswert eingestuft.

profil schulhausseite

Glockenturm und Profilstange. (Bild: bb.)

Wie weit muss beim geplanten Neubau an der Fellerstrasse 28 auf schützenswerte Objekte (Dorfplatz) und erhaltenswerte Objekte (Scheibenhaus Fellerstrasse 30, das - aktueller Stand meines Wissens - aus denkmalpflegerischen Gründen nicht abgerissen werden darf, sowie Scheibenhaus Waldmannstrasse 25, das ebenfalls an den Quartierplatz angrenzt), inwiefern muss bei den geplanten Neubauten an der Fellerstrasse 28 auf den schützenswerten Dorfplatz und die erhaltenswerten Scheibenhäuser Fellerstrasse 30 und Waldmannstrasse 25 Rücksicht genommen werden?

profil schulhausseite

Der neue Zugang von Süden. (Fotomontage: bb.)

Mit dem Aufgang in der Fortsetzung des Weges vom Bahnhof Bümpliz Nord Richtung Tscharnergut wird der Zugang von Süden her ins Quartier und zum Dorfplatz aufgewertet.

Gleichzeitig verschwindet der bis anhin gut sichtbare Stern des Glockenturms auf dem Dorfplatz hinter dem neuen, südseits siebenstöckigen Alterszentrum. So jedenfalls interpretiere ich die an den Informationsveranstaltungen im September vorgestellten Pläne und die Ende Oktober 2025 aufgestellten Bauprofile.

Der Dorfplatz im Tscharni ist auch der Dorfplatz von Bethlehem.
C.R.

Ich denke an die Sanierung der Fussgängerunterführung im Bahnhof Bümpliz Nord, die ab Herbst 2027 realisiert werden soll. Die Stadt will dabei die Südseite und die Nordseite des Bahnhofs Bümpliz Nord einladender miteinander verbinden. Diesbezüglich ist der geplante neue Zugang von der Fellerstrasse ins Tscharnergut ein wichtiger Schritt vorwärts.

Freilich versteckt das Neubauprojekt ein zentrales Objekt des Tscharnerguts hinter einer siebenstöckigen Fassade. Der Glockenturm als Wahrzeichen des Quartiers wird von Süden her nicht mehr zu sehen sein.

November 2025. Bearbeitet 15.11.2025
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